Nachdem ich Anfang Dezember nochmal bei der Kreisverwaltung nach dem Sachstand zur „Kiesgrube Bourheim“ erkundigt habe, erhielt ich heute die Nachfolgende Antwort:
„…die Genehmigungen zur Abgrabung und Wiederverfüllung für die Fa. Siep Kieswerke für den Teilbereich 5 in Jülich-Bourheim sind auf den 5.12.2024 datiert und werden in Kürze zugestellt. Mit der Zustellung beginnt die vierwöchige Klagefrist für die Antragstellerin. Erst nach Ablauf dieser Klagefrist, also nach Rechtskraft des Bescheides können die Genehmigungen bekannt gemacht und öffentlich ausgelegt werden. Dies erfolgt dann frühestens im Januar nach den Weihnachtsferien. Mit dem Ende der i.d.R. etwa vierwöchigen Auslegung beginnt dann die Klagefrist für die Drittbeteiligten…“
Es ist also festzustellen, dass die Kreisverwaltung offensichtlich die manigfachen Einsprüche im Genehmigungsverfahren nicht als projektverhindern gewertet hat.
Es bleibt nun abzuwarten und zu prüfen, inwiewiet die Einsprüche zu Änderungen am Projektrahmen sowie Auflagen für die Durchführung geführt haben.
Leider ist heute kein guter Tag für Bourheim und seine Einwohner.