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Petition zum Abgrabungsvorhaben

Die Fa. Siep Kieswerk GmbH & Co. KG beabsichtigt auf einer ca. 250.000 m² großen Fläche zw. Radweg (alter Bahndamm) und Königshäuschen eine weitere Kiesgrube zu erschließen. Hierzu richtete sich die nachfolgende Petition an Verwaltung und Parteien im Kreis Düren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit richte ich die nachfolgende Petition an Sie:

Bitte unternehmen Sie alles Notwendige, um das Abgrabungsvorhaben der Fa. Siep Kieswerk GmbH & Co. KG im Bereich der Gemeinde Jülich, Gemarkung Bourheim, Flur 8, Flurstück 30 tlw. und 69 tlw. zu verhindern.

Begründung:

Die Fa. Siep Kieswerk GmbH & Co. KG hat das oben genannte Abgrabungsvorhaben beantragt. Nach meinem aktuellen Wissen hat die Kreisverwaltung Düren entgegen der Vorbehalte der Stadt Jülich (Stellungnahme vom 09.07.2019) und entgegen der Festlegungen im gültigen als auch in dem in Aufstellung befindlichen Regionalplan inzwischen einen positiven Vorbescheid hierzu erteilt.

Alleine, dass die Vorbehalte der Stadt Jülich als auch die Festlegungen des Regionalplanes beim Vorbescheid missachtet wurden ist für mich nicht nachvollziehbar.

Ich möchte jedoch an dieser Stelle auf einige Fakten hinweisen, die aus meiner Sicht nun wenigstens im weiteren Verfahren Beachtung finden sollten und sodann aus meiner Sicht zwingend zu einer negativen Bewertung des Projektes führen müssen:

  1. Die Gemarkung Bourheim hat aktuell eine ungefähre Flächengröße von 5,62 km². Von dieser Fläche sind schon alleine 1,94 km² ehemalige Braunkohletagebaufläche, also Flächen die zum heutigen Zeitpunkt in keinster Weise noch einen ursprünglichen Flächencharakter aufweisen.

Weitere 0,65 km² der Gemarkung Bourheim sind bis zum heutigen Tage bereits durch die Kieswerke Siep (oder Vorgängerbetriebe) für die Gewinnung nicht energetischer Rohstoffe verbraucht worden. Von diesen Flächen sind nach meiner Kenntnis keine bisher wieder rekultiviert worden. Also ist auch diese Fläche „verbraucht“.

      Die nun im Antrag der Fa. Siep neu zur Auskiesung beantragte Fläche ist mit 0,25 km² tatsächlich größer als die Fläche der Kernortschaft Bourheim selber.

      In Addition aller dann (also bei erfolgter Auskiesung auch der nun beantragten Fläche) durch Rohstoffgewinnung verbrauchten Flächen wird die Gemarkung Bourheim dann mehr als die Hälfte Ihrer gesamten Landfläche verloren haben.

2.   Insbesondere der Braunkohletagebau hat die Bevölkerung des Ortes Bourheim bereits über Jahrzehnte mit Lärm und Dreck aus dem Tagebaugeschehen belastet. Je nach Windrichtung hört man auch heute noch die Absetzer im Tagebau ihre Arbeit verrichten.

      Sollte die Auskiesung der nun neu beantragten Fläche tatsächlich – wie vorgesehen – im Trockenabbau erfolgen, würde dies neben einer neuerlichen Lärmbelästigung für die Ortslage Bourheim, aber auch besonders für die Liegenschaften im Bereich „Königshäuschen“ und „Neu Bourheim“, auch zu einer weiteren jahrelangen deutlich erhöhten Feinstaubbelästigung je nach Windrichtung auch bis in die Jülicher Innenstadt führen. Die vom Regierungspräsidenten ausgerufene „Schonung der Anrainerkommunen“ zielt genau auf einen solchen Fall ab und wird hier ebenfalls – bisher – nicht beachtet.

      Gerade mit Blick auf die Immissionen für die Anlieger ist an der Stelle ein Blick in den Abstandserlass des „Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“  und dort in die Anlage 1 interessant. Auch wenn die hier aufgeführten Abstände formaljuristisch für die Betrachtung nicht anzuwenden sind, weil ja im Zuge des Genehmigungsverfahrens ein Einzelgutachten vorzulegen ist, so gibt doch die Anlage 1 zumindest eine Idee, welche Abstände grundsätzlich angemessen erscheinen, nämlich für „Anlagen zur Gewinnung oder Aufbereitung von Sand, Kies, …“ laut Lfd.Nr. 146 immerhin ein Abstand von 300 m. Schaut man nun auf die geplante Abbaufläche, so stellt man fest, dass insgesamt für 14 Wohnhäuser dieser Abstand unterschritten wird.

3.   Die Verkehrsanbindung der beantragten Fläche ist offensichtlich noch ungeklärt. Die beantragte Zufahrt über den „Autobahnkreisel“ wurde nach meiner Information bereits durch Straßen NRW – aus gutem Grund – verweigert. Offensichtlich denkt man nun von Antragstellerseite über eine Zufahrt über die Adenauer Straße nach. Dies führt neben der Lärm- und Feinstaubbelastung, die auch mit den Transporten verbunden sein wird, zu einer weiteren Belastung, nämlich einer fortwährenden Dreckbelastung auf der Zufahrtstraße.

      Natürlich gibt es gegen eine solche Belastung mögliche Vorkehrungen. Schaut man aber auf viele andere Kiesgrubenbetriebe (sei es im Kreis Düren oder auch in den angrenzenden Kreisen) so stellt man fest, dass solche Vorkehrungen entweder von den Betreibern gekonnt umgangen werden oder aber keine wirkliche und nachhaltige Wirkung entfalten.

4.   Mit Freuden habe ich wahrgenommen, dass sich die Koalition aus CDU und Grünen im Dürener Kreistag in ihrem Koalitionsvertrag 2020-2025 „ZUKUNFT GESTALTEN“ unter der Überschrift „Umwelt“ klar positioniert hat: „Wir  wollen  die  vielfältige  und  einzigartige  Natur-, Acker- und  Grünlandschaft  in unserem Kreis bestmöglich erhalten. Deswegen wollen wir den Verbrauch von neuen Flächen so weit wie möglich reduzieren.“

                Mit der Genehmigung dieses Abgrabungsvorhabens würde eine Fläche von 250.000 m² (= 25 Hektar = 100 Morgen) unwiederbringlich zerstört und der aktuellen Nutzung als landwirtschaftliche Fläche entzogen werden. Und dies obwohl sich die für die Erstellung des Regionalplanes zuständigen Stellen schon klar gegen die Ausweisung dieser Fläche für die Auskiesung entschieden hatten, weil man nämlich offensichtlich erkannt hat, dass der öffentliche Nutzwert einer Auskiesung in keinem angemessenen Verhältnis zum entstehenden Flächenverbrauch steht.

Die nachfolgenden Argumente haben zwar keinen unmittelbaren Einfluss auf die Bourheimer Bevölkerung, erscheinen mir aber zumindest erwähnenswert:

5.   Hauptzufahrt aus westlicher Richtung für die Stadt Jülich

      Jeglicher Individualverkehr, aus westlicher Richtung kommend mit dem Ziel Historische Festungsstadt-Moderne Forschungsstadt – Stadt Jülich, wird – bei Genehmigung des Vorhabens – unmittelbar nach Verlassen der Autobahn A44 an der Anschlussstelle Jülich West, zunächst einmal an einer 500 m langen Kiesgrube entlang fahren.

      Dieses „Entrée“ kann sich doch wohl niemand für die Stadt wünschen, die den Brainergy-Park gerade aufbaut als Zentrum für Innovationen im Bereich der Nachhaltigkeit.

6.   Bahnstrecke Brain-Train

      Wer nicht mit dem wasserstoffangetriebenen Auto nach Jülich kommt, kommt ja vielleicht eines Tages mit der Brain-Train nach Jülich.

      Auch dann hat man die wunderbare Möglichkeit einen Blick auf die Auskiesung zu werfen, wird nämlich die Teilstrecke Kirchberg-Koslar wieder befahren, hat man gut 300 Meter Strecke, wo die Gleisanlage einen unmittelbaren Blick auf die neue „Grube“ erlaubt.

7.   Schnellradweg Jülich-Aachen

      Und dann gibt es noch die Möglichkeit über den Schnellradweg von Aachen nach Jülich zu kommen. Und man wundert sich nicht: Auch der ehemaligen Bahndamm Kirchberg-Aldenhoven, der erst jüngst mit großem Aufwand für das schnelle Radfahren fit gemacht wurde, bietet eine gemeinsame Grenze mit dem geplanten Kiesabbaugebiet. Hier kann man den Anblick auf einer Länge von gut 400 m „genießen“.

8.   Erschwerend zu allen vorgenannten Bedenken kommt noch hinzu, dass dem geplanten Kiesabbau folgend, offensichtlich weitere Nutzung der ausgekiesten Flächen als Bauschuttdeponie geplant ist. Nach erfolgtem Raubbau, verbleibt damit also „am Ende des Tages“ eine Mülldeponie.

Ich bitte es zu entschuldigen, wenn ich in den letzten Sätzen ein wenig polemisch geworden bin. Aber diese Polemik mag ein wenig die Stimmung widerspiegeln, die „den Bourheimer“ beim Gedanken an dieses Vorhaben befällt.

Gerne bin ich bereit, Ihnen die Bedenken gegenüber diesem Vorhaben in einem persönlichen Gespräch – am besten „vor Ort“ einmal näher zu bringen.

Jedenfalls wünsche ich mir für die Zukunft Bourheims, dass Sie die Bedenken ernst nehmen und in diesem Sinne die Entscheidung zu dem Projekt zu beeinflussen.

Sie – meine Damen und Herren aus der Politik – haben eine Verantwortung gegenüber dem Menschen. Dabei darf es nicht immer nur um „Kohle“ und „Kies“ gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Müller

Ortsvorsteher von Bourheim