
Am 01.11.2025 tritt die 5. Änderung der Gebührensatzung für die Nutzung städtischer Friedhöfe in der Stadt Jülich in Kraft. Hiermit ist der letzte Schritt getan, damit – auch auf dem Bourheimer Friedhof – nun Baumbestattungen möglich werden.
Nachdem ich ja bereits am 27.03.2025 an dieser Stelle über die Baumpflanzung auf unserem Friedhof berichtet hatte und durch Spenden vieler Bourheimerinnen und Bourheimer auch eine neue Bank in dem Bereich aufgestellt wurde, hat der Bauhof nun auch eine Steele errichtet, an der die Namen der hier am Baum bestatteten Platz finden werden.
Mit der jetzt verabschiedeten Gebührensatzung können nun auch ganz offiziell in Bourheim Baumbestattungen stattfinden.
Hier nochmal der entsprechende Auszug aus der Friedhofssatzung:
„Baumbestattungen“ werden als neue Grabform in die Friedhofssatzung und die zugehörige Gebührensatzung aufgenommen. Diese werden ausschließlich als Urnenreihengrabstätten auf den städtischen Friedhöfen angeboten. Die Beisetzung der Asche erfolgt in einem Grabfeld mit Baumbewuchs, in einem verrottbaren Behältnis oder vollständig ohne Behältnis (Einbringen, nicht nur Aufbringen der Asche). Jedes Grabfeld für Baumbestattungen wird im Randbereich mit einer Betonpalisade o.ä. versehen, an der, auf Wunsch, der Name der beigesetzten Person angebracht werden kann.
Die Gebühren für eine Baumbestattung ergeben sich aus der nun verabschiedeten Satzung wie folgt:
Artikel I
1. Gebühren für Erwerb und Verlängerung von Nutzungsberechtigten
1.12 Reihengrabstätte für Baumbestattungen 823,00 € (Nutzungsdauer 30 Jahre)
Artikel II
2.2 Gebühren für Urnenbestattungen
2.2.1 Aschenurnen in Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten 228,00 €
(Alle vorgenannten Angaben ohne Gewähr. Konkrete Auskunft gibt das Bauverwaltungsamt der Stadt Jülich unter Tel. 02461/63-352)
